Mietnebenkosten bei der Steuererklärung nicht vergessen!

Als Mieter kann man bestimmte Kosten aus der Jahresabrechnung des Vermieters im Rahmen der Steuererklärung beim Finanzamt geltend machen.

Wenn in der Nebenkostenabrechnung Positionen wie Hausmeister, Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Wartungskosten etc. enthalten sind, können die Lohnkosten im Rahmen der jährlichen Steuererklärung angegeben werden.

Beispiel Hausmeisterkosten:

Gesamtkosten für das Haus1.200,00 €
Anteilige Kosten für die Wohnung:120,00 €
Erstattungsbetrag 20% =24,00 €

Die Voraussetzung ist allerdings, dass der Vermieter eine entsprechende Bescheinigung über diese Lohnkosten (Bescheinigung nach § 35a EStG) ausstellt.

Wem die Bescheinigung für die Nebenkosten 2017 im Jahr 2018 vom Vermieter zur Verfügung gestellt wurde, kann diese in seiner Steuererklärung 2018 noch ansetzen.

Begünstigt sind Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten. Waren und Materialkosten dürfen nicht angesetzt werden. Deshalb kann der Betrag in der Bescheinigung von den Kosten in der Abrechnung abweichen.

Anzugeben sind die Daten auf Seite 3 des Mantelbogens der Einkommensteuererklärung. Detailliertere Informationen hierzu erhält man auf Seite 8 der Anleitung zur Einkommensteuererklärung unter  https://www.formulare-bfinv.de/ffw/resources/812E0825581B8933C698/form/Anltg_ESt_18.pdf oder bei einem Steuerberater.

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