Steuerbonus von 20% für energetische Maßnahmen nach § 35c EStG

Seit dem 01.01.2020 können Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum 20% der Gesamtkosten bestimmter geförderter Baumaßnahmen über einen Zeitraum von 3 Jahren (jeweils 7% der Kosten in den ersten beiden Jahren und 6 % im 3. Jahr) bei der Steuererklärung geltend machen. Der Gesamtbetrag je Steuerpflichtigen ist auf maximal 40.000,00 € pro Objekt beschränkt. Bei Eigentumswohnungen können die Aufwendungen, die das Gemeinschaftseigentum betreffen entsprechend dem Miteigentumsanteil berücksichtigt werden.

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Mietnebenkosten bei der Steuererklärung nicht vergessen!

Als Mieter kann man bestimmte Kosten aus der Jahresabrechnung des Vermieters im Rahmen der Steuererklärung beim Finanzamt geltend machen.

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