Steuerbonus von 20% für energetische Maßnahmen nach § 35c EStG

Seit dem 01.01.2020 können Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum 20% der Gesamtkosten bestimmter geförderter Baumaßnahmen über einen Zeitraum von 3 Jahren (jeweils 7% der Kosten in den ersten beiden Jahren und 6 % im 3. Jahr) bei der Steuererklärung geltend machen. Der Gesamtbetrag je Steuerpflichtigen ist auf maximal 40.000,00 € pro Objekt beschränkt. Bei Eigentumswohnungen können die Aufwendungen, die das Gemeinschaftseigentum betreffen entsprechend dem Miteigentumsanteil berücksichtigt werden.

„Steuerbonus von 20% für energetische Maßnahmen nach § 35c EStG“ weiterlesen

Mietnebenkosten bei der Steuererklärung nicht vergessen!

Als Mieter kann man bestimmte Kosten aus der Jahresabrechnung des Vermieters im Rahmen der Steuererklärung beim Finanzamt geltend machen.

„Mietnebenkosten bei der Steuererklärung nicht vergessen!“ weiterlesen

Genehmigte WEG-Abrechnung ist keine Voraussetzung für Mieterabrechnung

Der Genehmigungsbeschluss der Wohnungseigentümer über eine Jahresabrechnung ist gegenüber Dritten, wie etwa Mietern, nicht bindend. Der Mieter einer Eigentumswohnung kann also eine Betriebskostennachforderung dem Vermieter gegenüber nicht verweigern, weil de WEG-Beschluss über die Jahresabrechnung noch nicht gefasst wurde.

BGH VIII ZR 50/16 v. 14.3.2017

Das ist nur gerecht, weil auch der Vermieter nach der Rechtsprechung des BGH das Fehlen der WEG-Jahresabrechnung nicht als Grund für eine verspätete Nebenkostenabrechnung dem Mieter gegenüber vorbringen kann.

Digitale Belegprüfung?

Digitale Belegprüfung

Noch scheiden sich die Geister, ob eine digitale Belegprüfung eine Alternative zur klassischen Prüfung der Belege in Papierform sein kann. Die technischen Voraussetzungen liegen vielleicht bereits vor:

„Digitale Belegprüfung?“ weiterlesen

%d Bloggern gefällt das: