Sowohl Makler als auch Hausverwalter müssen 20 Std. Fortbildung innerhalb von 3 Jahren nachweisen. Das sind nicht einmal 1,5 Tage pro Jahr.
Immerhin gibt es in ca. 10 Monaten zumindest für die Kunden eine Informationpflicht über die Qualifikationen des Maklers oder Hausverwalters. So sieht es das „Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter“ vor. Einzelheiten werden noch in einer Rechtsverordnung geregelt. „Aus dem Sachkundenachweis wurde eine Fortbildungsverpflichtung“ weiterlesen