Ist Ihre Wärmedämmung zukünftig Sondermüll?

Wer heute ein Haus baut oder kauft denkt sicher noch nicht an die Entsorgung seiner Baumaterialien. Aber ähnlich wie bis in die 70er Jahre asbesthaltige Faserzementplatten verbaut wurden, werden seit Jahrzehnten Hausfassaden und Flachdächer mit HBCD-haltigem Styropor gedämmt.

HBCD (Hexabromcyclododecan*) ist als Flammschutzmittel in den meisten Polystyrolplatten (EPS- und XPS-Dämmplatten) enthalten. Erst seit August 2015 unterliegt HBCD der Zulassungspflicht und ist in den meisten Dämmstoffen nicht mehr enthalten.
Spätestens ab Oktober 2016 wurden auch Privathaushalte auf das Problem aufmerksam, die z.B. eine Flachdachsanierung in Planung oder Durchführung hatten. Durch eine Entscheidung des Bundesrats, die belastete Dämmmaterialien als gefährlicher Abfall einstufte, kam es nämlich zu Kostenexplosionen und zu Annahmeverweigerungen bei den Müllverbrennungsanlagen.
Aufgrund des plötzlichen Entsorgungsnotstands revidierte der Bundesrat dann im Dezember 2016 seine Entscheidung und setzte die Regelung bis 31.12.2017 außer Kraft. Bis dahin können also alle Dämmmaterialien wie gewohnt entsorgt werden. Aber was ist danach? Das soll sich bis zum Jahresende klären.
Kann man davon ausgehen, dass bei Häusern, die seit 2015 errichtet wurden unbelastete Dämmstoffe verbaut wurden? Ich bin da skeptisch und vermute eher, dass in dieser Zeit die Lagerbestände günstig angeboten und verbaut wurden. Achten Sie also auch heute bei Auftragserteilung noch auf die Verarbeitung unbelasteter Dämmmaterialien.

So wie Käufer einer Immobilie heute Faserzementplatten kritisch hinterfragen, wird das zukünftig auch bei den Dämmmaterialien zu erwarten sein. Anders als bei Asbest wird HBCD nicht aus unmittelbar gesundheitsgefährdenden Gründen als Gefahrstoff deklariert. Hier geht es um die nachgewiesene Belastung der Gewässerorganismen. Da die Giftstoffe in Müllverbrennungsanlagen jedoch restlos verbrennen sollen, hofft man trotz der Überschreitung der Konzentrationsgrenze die belasteten Dämmstoffe auch zukünftig thermisch verwerten zu können.

*Hintergrundinfos beim Umweltbundesamt 

Ergänzung: Seit dem 01.08.2017 gibt es verbindliche Regel zur Entsorgung der Dämmplatten. Sie dürfen und zusammen mit dem normalen Baumischabfall in die Müllverbrennungsanlage. Es muss lediglich registriert werden, dass auf die Platten HBCD aufgebracht war.

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