Aus dem Sachkundenachweis wurde eine Fortbildungsverpflichtung

Sowohl Makler als auch Hausverwalter müssen 20 Std. Fortbildung innerhalb von 3 Jahren nachweisen. Das sind nicht einmal 1,5 Tage pro Jahr.

Immerhin gibt es in ca. 10 Monaten zumindest für die Kunden eine Informationpflicht über die Qualifikationen des Maklers oder Hausverwalters. So sieht es das  „Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter“ vor.  Einzelheiten werden noch in einer Rechtsverordnung geregelt. 

Für Immobilienverwalter wird es dann auch als Berufszulassungsregelung eine Erlaubnispflicht nach § 34c GewO geben. Das ist bisher für Makler schon geregelt. Verwalter verwalten aber regelmäßig Vermögen, so dass die Erlaubniserteilung absolut gerechtfertigt ist. Es müssen dann auch bestehende Verwaltungen mit einer Übergangsfrist von 6 Monaten eine Erlaubnis beantragen und damit ihre Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse sowie den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nachweisen.

Die Verbände sind zuversichtlich dass der geforderte Sachkundenachweis bei der ersten Erlaubniserteilung in der nächsten Legilaturperiode noch einmal aufgegriffen werden wird.

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