Nur für ungedämmte, freiliegende Heizungsrohre (z. B. einer sogenannten Einrohrheizungsanlage) sind Rohrwärmekorrekturen erforderlich.
Es war bisher nicht klar, ob auch ungedämmte Rohrleitungen, die unter Putz oder im Estrich verlaufen, von der Regelung betroffen sind. Dies wurde in dem Urteil verneint.
BGH VIII ZR 5/16 v. 15.3.2017 „Freiliegende Heizungsrohre -> nicht erfasster Verbrauch“ weiterlesen