Richtlinien zur Bewertung von Immobilien und Grundstücken

Für die Bewertung von Immobilien gibt es seit der Einführung der ImmoWertV (Immobilienwertermittlungsverordnung) im Jahre 2010 unterschiedliche Richtlinien als Ersatz der entsprechenden Regelungen der damals nicht überarbeiteten, und heute noch geltenden Wertermittlungsrichtlinien (WertR 2006):

  • Ertragswertrichtlinien
  • Sachwertrichtlinien
  • Vergleichswertrichtlinien

Inzwischen gab es erste Gespräche und Meinungen zu der geplanten Einführung einer einheitlichen Immobilienwertermittlungsrichtlinie (ImmoWertR), die wieder alle Regelungen der einzelnen Richtlinien zusammenführt. Ziel ist eine systematisierte und in sich konsistente Konkretisierung der Verfahrensgrundsätze der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).

In dem Zusammenhang sollen auch Einzelthemen aufgegriffen und überarbeitet werden, die sich in der Bewertungspraxis als problematisch erwiesen haben. Es bleibt insoweit abzuwarten ob sich bezüglich der folgenden Punkte Änderungen ergeben werden:

  • Fortbestand der wertrelevanten Geschossflächenzahl (WGFZ) in der Bodenrichtwertrichtlinie,
  • Aktualisierung der Normalherstellungskosten (bisher NHK 2010),
  • Beibehaltung des neuen Sachwertfaktors oder Rückkehr zur gesplitteten Anpassung in Regionalisierungsfaktor und Marktanpassungsfaktor,
  • Vereinheitlichung der Gesamtnutzungsdauer auf 80 Jahre einheitlich für Mehrfamilienhäuser und Einfamilienhäuser, unabhängig von der Standardstufe.

 

 

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