Aus der Reform des Mietspiegelrechts, welche am 1.7.2022 in Kraft tritt, ergeben sich für die Städtregion keine nennenswerten Änderungen. Für Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern wird der Mietspiegel zur Pflicht. Hierfür haben die Städte bis zum 01.01.2023 Zeit, sofern ein qualifizierter Mietspiegel erstellt werden soll, läuft die Frist bis zum 01.01.2024. Einfache Mietspiegel müssen nach 2 Jahren an die Marktentwicklung angepasst werden, qualifizierte Mietspiegel nach 4 Jahren. Der Betrachtungszeitraum der zugrundeliegenden Daten wurde bereits 2020 von 4 auf 6 Jahre erweitert. Hierdurch soll das Mietniveau gedämpft werden.
Aachen verfügt über einen qualifizierten Mietspiegel, in Stolberg und Eschweiler gelten einfache Mietspiegel. Eine Übersicht der regionalen Mietspiegel bietet
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