Im Dezember 2020 ist nun auch der Verteilerschlüssel der Wohnungseigentümergemeinschaft (meist Miteigentumsanteile, kurz MEA) offiziell ins Mietrecht eingezogen. Nun können Eigentümer leichter die Abrechnung des WEG-Verwalters als Grundlage für die Mieterabrechnung verwenden.
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