Was ändert sich bei Aufträgen ab 2018 (Das neue Bauvertragsrecht)

Baustelle

Konnte man bis dato einen Handwerkerauftrag nach VOB oder nach BGB erteilen, sind nun weitere Vertragsarten (Bauvertrag und Verbraucherbauvertrag) nach BGB vorgesehen.

Aber nicht nur für Handwerkeraufträge, auch für jede andere Art eines Werkvertrags, ergeben sich Änderungen.
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