Funktechnik für Heizkostenverteiler und Co.

Die geänderte Heizkostenabrechnungsverordnung schreibt bei neuen Messgeräten zur Erfassung des Verbrauchs für Wärme und Warmwasser zukünftig den Einsatz von Funktechnik vor. Dann benötigt man nur noch für den Austausch der Geräte Zugang zur Wohnung aber nicht mehr für die jährliche Ablesung der Zählerstände. Bis Ende 2026 müssen dann auch bereits vorhandene Heizkostenverteiler, Wärmemengenzähler und Warmwasseruhren auf Funktechnik umgerüstet werden.

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Die Senkung der Mehrwertsteuer

…und warum deshalb keine Zwischenablesung der Zählerstände notwendig ist…

Aufgrund eines Pressebeitrags gab es diese Woche zahlreiche Anfragen, ob wegen der geringeren Umsatzsteuer auch eine Zwischenablesung der Verbrauchszähler zum Stichtag erfolgen würde.

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Freiliegende Heizungsrohre -> nicht erfasster Verbrauch

Nur für ungedämmte, freiliegende Heizungsrohre (z. B. einer sogenannten Einrohrheizungsanlage) sind Rohrwärmekorrekturen erforderlich.

Es war bisher nicht klar, ob auch ungedämmte Rohrleitungen, die unter Putz oder im Estrich verlaufen, von der Regelung betroffen sind. Dies wurde in dem Urteil verneint.

BGH VIII ZR 5/16 v. 15.3.2017 „Freiliegende Heizungsrohre -> nicht erfasster Verbrauch“ weiterlesen

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