Steuerbonus von 20% für energetische Maßnahmen nach § 35c EStG

Seit dem 01.01.2020 können Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum 20% der Gesamtkosten bestimmter geförderter Baumaßnahmen über einen Zeitraum von 3 Jahren (jeweils 7% der Kosten in den ersten beiden Jahren und 6 % im 3. Jahr) bei der Steuererklärung geltend machen. Der Gesamtbetrag je Steuerpflichtigen ist auf maximal 40.000,00 € pro Objekt beschränkt. Bei Eigentumswohnungen können die Aufwendungen, die das Gemeinschaftseigentum betreffen entsprechend dem Miteigentumsanteil berücksichtigt werden.

„Steuerbonus von 20% für energetische Maßnahmen nach § 35c EStG“ weiterlesen

Steuervergünstigung bei verbilligter Wohnraumvermietung

Ab 2021 braucht man nur noch 50% der ortsüblichen Marktmiete zu vereinbaren, um die vollen Aufwendungen steuerlich bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (Anlage V der Steuererklärung) als Werbungskosten berücksichtigen zu können.

„Steuervergünstigung bei verbilligter Wohnraumvermietung“ weiterlesen
%d Bloggern gefällt das: