Landgericht Aachen: ohne Objektanschrift kein Provisionsanspruch

Was sich in der Überschrift wie selbstverständlich liest, musste tatsächlich gestern vom Landgericht Aachen entschieden werden.

Nachdem das Amtsgericht Eschweiler einem Makler den Provisionsanspruch zugesprochen hat, obwohl er dem (späteren) Käufer nicht einmal die Adresse der angebotenen Immobilie mitgeteilt hat, war genau dies ein Hauptkriterium, warum das Landgericht Aachen einen Maklervertrag als nicht gegeben wertete. „Landgericht Aachen: ohne Objektanschrift kein Provisionsanspruch“ weiterlesen

Amtsgericht Eschweiler: Nicht der Nachweis der Objektanschrift, sondern das Datum der Kaufentscheidung ist für den Provisionsanspruch relevant!?

Ein revolutionäres Provisionsurteil zugunsten eines Maklers wurde am 15.05.2017 vom Amtsgericht Eschweiler gesprochen. Nach Meinung des Amtsgerichts reicht eine Internetanzeige mit eindeutigem und ausdrücklichem Provisionsverlangen in Verbindung mit der Anfrage eines Interessenten aus, damit ein Maklervertrag als wirksam abgeschlossen gilt. Und dies in dem Fall sogar, obwohl in der Anzeige keine konkrete Objektanschrift benannt wurde. Hier kam es dem Gericht nicht darauf an, dass zum Zeitpunkt des Nachweises der Objektanschrift bereits Kontakt zwischen (späterem) Käufer und Verkäufer bestand, sondern darauf, dass erst danach die Kaufentscheidung des Käufers erfolgte.  „Amtsgericht Eschweiler: Nicht der Nachweis der Objektanschrift, sondern das Datum der Kaufentscheidung ist für den Provisionsanspruch relevant!?“ weiterlesen

%d Bloggern gefällt das: