Bonitätsprüfung bei der Vergabe von Immobiliendarlehen

Bonitätsprüfung

Am 21.03.2016 wurde die Prüfung der Kreditwürdigkeit an EU Regeln angepasst. Zur Umsetzung der EU Wohnimmobiliarkreditrichtlinie erfolgte eine Neufassung der Bonitätsprüfung in § 505b Abs. 2 BGB. Voraussetzung für die Darlehensvergabe ist nun, dass der Darlehensnehmer den Darlehensvertrag voraussichtlich vertragsgemäß erfüllen kann. „Bonitätsprüfung bei der Vergabe von Immobiliendarlehen“ weiterlesen

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