Die geänderte Heizkostenabrechnungsverordnung schreibt bei neuen Messgeräten zur Erfassung des Verbrauchs für Wärme und Warmwasser zukünftig den Einsatz von Funktechnik vor. Dann benötigt man nur noch für den Austausch der Geräte Zugang zur Wohnung aber nicht mehr für die jährliche Ablesung der Zählerstände. Bis Ende 2026 müssen dann auch bereits vorhandene Heizkostenverteiler, Wärmemengenzähler und Warmwasseruhren auf Funktechnik umgerüstet werden.
„Funktechnik für Heizkostenverteiler und Co.“ weiterlesenAnreiz für Vermieter: Glasfaseranschluss löst die bisherigen Kabelfernsehgebühren ab
Das neue Telekommunikationsgesetz soll Eigentümer animieren, ihre Mietwohnungen mit Glasfaseranschlüssen auszustatten.
„Anreiz für Vermieter: Glasfaseranschluss löst die bisherigen Kabelfernsehgebühren ab“ weiterlesenFernsehversorgung selbst in die Hand nehmen…
Können Vermieter zukünftig die zentrale Fernsehversorgung noch über die jährliche Nebenkostenabrechnung auf ihre Mieter umgelegen? Um diese Frage geht es in der Politik gerade im Rahmen der Verabschiedung des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG).
„Fernsehversorgung selbst in die Hand nehmen…“ weiterlesenWEG-Novelle: Die Eigentümerversammlung ab 12-2020
Die am 01. Dezember 2020 in Kraft getretene novellierte Fassung des Wohnungseigentumsgesetzes eröffnet neue Möglichkeiten elektronischer Kommunikation für die Eigentümerversammlung.
„WEG-Novelle: Die Eigentümerversammlung ab 12-2020“ weiterlesenWEG-Novelle: Die bauliche Veränderung ab 12-2020
Durch die am 01. Dezember 2020 in Kraft getretene novellierte Fassung des Wohnungseigentumsgesetzes haben sich Änderungen an der Zulässigkeit und Kostenverteilung von baulichen Veränderungen ergeben.
Maßnahmen, die über eine ordnungsgemäße Erhaltung (bisher als Instandhaltung und Instandsetzung bezeichnet) hinausgehen, werden nun einheitlich als bauliche Veränderung definiert.
„WEG-Novelle: Die bauliche Veränderung ab 12-2020“ weiterlesenWEG-Reform: Welche Änderungen das neue Wohnungseigentumsgesetz für Eigentümer und Verwalter mit sich bringt
Am 01.12.2020 ist das novellierte Wohnungseigentumsgesetz in Kraft getreten. Hieraus ergeben sich Änderungen und Neuregelungen, die ich kurz zusammengefasst habe.
BGH: Kein nachträglicher Einbau eines Aufzugs
Der nachträgliche Einbau eines Aufzugs im Treppenhaus einer bestehenden Wohnungseigentümergemeinschaft darf nur mit Zustimmung aller übrigen Eigentümer erfolgen. Demnach hat ein einzelner Eigentümer keinen Anspruch auf den nachträglichen Einbau eines Personenaufzugs. Dies in dem Fall auch nicht, obwohl er selber alle Kosten dafür tragen wollte.
Der Einbau eines Treppenlifts oder einer Rollstuhlrampe kann aber ggf. zu dulden sein.
BGH: Wirtschaftliche Verflechtung führt zu Stimmrechtsauschluss eines Eigentümers
Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 13.01.2017 klargestellt, dass ein Wohnungseigentümer bei der Beschlussfassung über ein Rechtsgeschäft mit einer rechtsfähigen (Personen-)Gesellschaft nicht stimmberechtigt ist, wenn er an dieser mehrheitlich beteiligt und deren Geschäftsführer oder geschäftsführender Gesellschafter ist.
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