Seit dem 01.01.2020 können Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum 20% der Gesamtkosten bestimmter geförderter Baumaßnahmen über einen Zeitraum von 3 Jahren (jeweils 7% der Kosten in den ersten beiden Jahren und 6 % im 3. Jahr) bei der Steuererklärung geltend machen. Der Gesamtbetrag je Steuerpflichtigen ist auf maximal 40.000,00 € pro Objekt beschränkt. Bei Eigentumswohnungen können die Aufwendungen, die das Gemeinschaftseigentum betreffen entsprechend dem Miteigentumsanteil berücksichtigt werden.
„Steuerbonus von 20% für energetische Maßnahmen nach § 35c EStG“ weiterlesenNeuer Verteilerschlüssel für die Betriebskosten im Mietrecht
Im Dezember 2020 ist nun auch der Verteilerschlüssel der Wohnungseigentümergemeinschaft (meist Miteigentumsanteile, kurz MEA) offiziell ins Mietrecht eingezogen. Nun können Eigentümer leichter die Abrechnung des WEG-Verwalters als Grundlage für die Mieterabrechnung verwenden.
„Neuer Verteilerschlüssel für die Betriebskosten im Mietrecht“ weiterlesenWEG-Novelle: Die Eigentümerversammlung ab 12-2020
Die am 01. Dezember 2020 in Kraft getretene novellierte Fassung des Wohnungseigentumsgesetzes eröffnet neue Möglichkeiten elektronischer Kommunikation für die Eigentümerversammlung.
„WEG-Novelle: Die Eigentümerversammlung ab 12-2020“ weiterlesenWEG-Novelle: Die bauliche Veränderung ab 12-2020
Durch die am 01. Dezember 2020 in Kraft getretene novellierte Fassung des Wohnungseigentumsgesetzes haben sich Änderungen an der Zulässigkeit und Kostenverteilung von baulichen Veränderungen ergeben.
Maßnahmen, die über eine ordnungsgemäße Erhaltung (bisher als Instandhaltung und Instandsetzung bezeichnet) hinausgehen, werden nun einheitlich als bauliche Veränderung definiert.
„WEG-Novelle: Die bauliche Veränderung ab 12-2020“ weiterlesenErleichterungen für Barrierereduzierung, Elektromobilität und Einbruchschutz
Im Dezember 2020 tritt voraussichtlich nicht nur für Eigentümer, sondern auch für Mieter eine Erleichterung für bestimmte bauliche Veränderungen in Kraft.
„Erleichterungen für Barrierereduzierung, Elektromobilität und Einbruchschutz“ weiterlesenWEG-Reform: Welche Änderungen das neue Wohnungseigentumsgesetz für Eigentümer und Verwalter mit sich bringt
Am 01.12.2020 ist das novellierte Wohnungseigentumsgesetz in Kraft getreten. Hieraus ergeben sich Änderungen und Neuregelungen, die ich kurz zusammengefasst habe.
BGH: Bauantrag für ein Wohnungseigentum kann Kosten für alle Eigentümer verursachen
Ein bauordnungsrechtlicher Stellplatznachweis mit Ablösebetrag ist genau wie Brandschutzangelegenheiten Sache aller Eigentümer, auch wenn es wie in dem Fall um den Ausbau nur einer einzelnen Wohnung geht.
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BGH: Kein nachträglicher Einbau eines Aufzugs
Der nachträgliche Einbau eines Aufzugs im Treppenhaus einer bestehenden Wohnungseigentümergemeinschaft darf nur mit Zustimmung aller übrigen Eigentümer erfolgen. Demnach hat ein einzelner Eigentümer keinen Anspruch auf den nachträglichen Einbau eines Personenaufzugs. Dies in dem Fall auch nicht, obwohl er selber alle Kosten dafür tragen wollte.
Der Einbau eines Treppenlifts oder einer Rollstuhlrampe kann aber ggf. zu dulden sein.
BGH: Wirtschaftliche Verflechtung führt zu Stimmrechtsauschluss eines Eigentümers
Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 13.01.2017 klargestellt, dass ein Wohnungseigentümer bei der Beschlussfassung über ein Rechtsgeschäft mit einer rechtsfähigen (Personen-)Gesellschaft nicht stimmberechtigt ist, wenn er an dieser mehrheitlich beteiligt und deren Geschäftsführer oder geschäftsführender Gesellschafter ist.
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