Keine Mieterschutzverordnung für Aachen

Seit dem 01.07.2020 gilt keine Beschränkung mehr für die Miethöhe bei Neuvermietung auf maximal 10% über der ortsüblichen Miete (§ 556d BGB), da Aachen nach der aktuellen Rechtsverordnung nicht mehr zu den Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt zählt.

Außerdem liegt die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen wieder bei den gesetzlichen 20% innerhalb von 3 Jahren nach § 558 BGB.

Die Kündigungssperrfrist wegen Eigenbedarf zum Schutz von Mietern nach der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen beträgt nun nach § 557a BGB wieder 3 Jahre.

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Die Senkung der Mehrwertsteuer

…und warum deshalb keine Zwischenablesung der Zählerstände notwendig ist…

Aufgrund eines Pressebeitrags gab es diese Woche zahlreiche Anfragen, ob wegen der geringeren Umsatzsteuer auch eine Zwischenablesung der Verbrauchszähler zum Stichtag erfolgen würde.

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Notbremse für die Begau?

Gestern habe ich an einer Ratssitzung der Stadt Alsdorf teilgenommen. Hierin ging es auch um die Aufstellung eines Bebauungsplans für die Begau.  

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Volkszählung Zensus2021

Zum Stichtag 16.05.2021 findet die nächste Volkszählung statt. Das statistische Landesamt erhebt dann neben den Daten der Bevölkerung auch Gebäude- und Wohnungsdaten. Gegenüber 2011 werden nun zusätzliche Daten abgefragt, die ein detailliertes Bild von Angebot und Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt liefern sollen. Der Einfluss von Wohnungsgröße und Baualter soll dabei ebenfalls aufgezeigt werden können.

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Wohnraumschutzsatzung für Aachen

Die Stadt Aachen hat die Wohnraumschutzsatzung (auch Wohnraumzweckentfremdungsverbot genannt) vorzeitig neu aufgelegt. Die aktuelle Fassung gilt vom 01.03.2022 bis 28.02.2027.

Eigentümer dürfen demnach Wohnungen ohne ausdrückliche Erlaubnis der Stadt weder unnötig und spekulativ leer stehen lassen, noch eine gewerbliche Kurzzeitvermietung à la Airbnb ausüben oder in sonstiger Weise gewerblich umwandeln.

Derartige Zweckentfremdungen werden dann mit Bußgeldern bis zu 50.000,00 € geahndet.

Ein wohnungseigentumsrechtlicher Nutzungsunterlassungsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden, da es dem Zweckentfremdungsverbot am notwendigen Charakter einer drittschützenden Norm fehlt (LG München I, Urteil v. 8.2.2017, 1 S 5582/16). In diesem Fall kann nur die zuständige Ordnungsbehörde eingeschaltet und um entsprechendes Vorgehen ersucht werden.

Übrigens: Ob für NRW die Mietpreisbremse rechtswirksam ist und ausreichend begründet wurde, dass in dem konkreten Fall z. B. Köln als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt gilt, wird aktuell vor dem LG Köln unter Az. 6 S 57/19 geklärt.

20 Jahre bei Rössler Immobilien: Mein persönlicher, kleiner Rückblick

Jubiläum 2018 35+20

Zusammen mit dem neuen Jahr erlebe ich mein 20jähriges Jubiläum bei der Firma Rössler Immobilien.

Und wie es dazu kam, habe ich tatsächlich noch in meinen Unterlagen gefunden:

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Notebook, Tablet, Convertible & Co – kombinierter Einsatz im Büro und unterwegs

Samsung Galaxy Book als Desktop-Rechner

Einige Arbeitsplätze möchten wir so ausstatten, dass man sowohl stationär im Büro aber auch mobil bei Terminen (Besichtigungen, Abnahmen, Übergaben, Objektbegehungen, etc.) bequem arbeiten kann. „Notebook, Tablet, Convertible & Co – kombinierter Einsatz im Büro und unterwegs“ weiterlesen

Die Elektromobilität zieht ins WEG- und Mietrecht

Elektrische Fahrzeuge

Am 15.12.2017 hat der Bundesrat den notwendigen Gesetzentwurf beschlossen. Nach Stellungnahme der Bundesregierung ist eine Entscheidung für den Entwurf sehr wahrscheinlich.

Im Mietrecht wird es eine Ergänzung zu § 554a BGB im neuen § 554b geben. Demnach gilt neben dem bereits bestehenden Zustimmungsverlangen für die behindertengerechte Nutzung eines Mieters dann das gleiche Recht für Elektromobilität. „Die Elektromobilität zieht ins WEG- und Mietrecht“ weiterlesen

Aus dem Sachkundenachweis wurde eine Fortbildungsverpflichtung

Sowohl Makler als auch Hausverwalter müssen 20 Std. Fortbildung innerhalb von 3 Jahren nachweisen. Das sind nicht einmal 1,5 Tage pro Jahr.

Immerhin gibt es in ca. 10 Monaten zumindest für die Kunden eine Informationpflicht über die Qualifikationen des Maklers oder Hausverwalters. So sieht es das  „Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter“ vor.  Einzelheiten werden noch in einer Rechtsverordnung geregelt.  „Aus dem Sachkundenachweis wurde eine Fortbildungsverpflichtung“ weiterlesen

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