Bis zum 31.10.2022 müssen alle Grundstückseigentümer eine Feststellungserklärung zur Neufestsetzung der Grundsteuer über das Online-Finanzamt ELSTER abgeben.
„Grundsteuerreform -> Hilfe zur Meldung über ELSTER“ weiterlesenMietspiegel in der Städteregion Aachen
Aus der Reform des Mietspiegelrechts, welche am 1.7.2022 in Kraft tritt, ergeben sich für die Städtregion keine nennenswerten Änderungen. Für Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern wird der Mietspiegel zur Pflicht. Hierfür haben die Städte bis zum 01.01.2023 Zeit, sofern ein qualifizierter Mietspiegel erstellt werden soll, läuft die Frist bis zum 01.01.2024. Einfache Mietspiegel müssen nach 2 Jahren an die Marktentwicklung angepasst werden, qualifizierte Mietspiegel nach 4 Jahren. Der Betrachtungszeitraum der zugrundeliegenden Daten wurde bereits 2020 von 4 auf 6 Jahre erweitert. Hierdurch soll das Mietniveau gedämpft werden.
Aachen verfügt über einen qualifizierten Mietspiegel, in Stolberg und Eschweiler gelten einfache Mietspiegel. Eine Übersicht der regionalen Mietspiegel bietet
„Mietspiegel in der Städteregion Aachen“ weiterlesenFunktechnik für Heizkostenverteiler und Co.
Die geänderte Heizkostenabrechnungsverordnung schreibt bei neuen Messgeräten zur Erfassung des Verbrauchs für Wärme und Warmwasser zukünftig den Einsatz von Funktechnik vor. Dann benötigt man nur noch für den Austausch der Geräte Zugang zur Wohnung aber nicht mehr für die jährliche Ablesung der Zählerstände. Bis Ende 2026 müssen dann auch bereits vorhandene Heizkostenverteiler, Wärmemengenzähler und Warmwasseruhren auf Funktechnik umgerüstet werden.
„Funktechnik für Heizkostenverteiler und Co.“ weiterlesenAnreiz für Vermieter: Glasfaseranschluss löst die bisherigen Kabelfernsehgebühren ab
Das neue Telekommunikationsgesetz soll Eigentümer animieren, ihre Mietwohnungen mit Glasfaseranschlüssen auszustatten.
„Anreiz für Vermieter: Glasfaseranschluss löst die bisherigen Kabelfernsehgebühren ab“ weiterlesenFernsehversorgung selbst in die Hand nehmen…
Können Vermieter zukünftig die zentrale Fernsehversorgung noch über die jährliche Nebenkostenabrechnung auf ihre Mieter umgelegen? Um diese Frage geht es in der Politik gerade im Rahmen der Verabschiedung des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG).
„Fernsehversorgung selbst in die Hand nehmen…“ weiterlesenNeuer Verteilerschlüssel für die Betriebskosten im Mietrecht
Im Dezember 2020 ist nun auch der Verteilerschlüssel der Wohnungseigentümergemeinschaft (meist Miteigentumsanteile, kurz MEA) offiziell ins Mietrecht eingezogen. Nun können Eigentümer leichter die Abrechnung des WEG-Verwalters als Grundlage für die Mieterabrechnung verwenden.
„Neuer Verteilerschlüssel für die Betriebskosten im Mietrecht“ weiterlesenWEG-Novelle: Die Eigentümerversammlung ab 12-2020
Die am 01. Dezember 2020 in Kraft getretene novellierte Fassung des Wohnungseigentumsgesetzes eröffnet neue Möglichkeiten elektronischer Kommunikation für die Eigentümerversammlung.
„WEG-Novelle: Die Eigentümerversammlung ab 12-2020“ weiterlesenWEG-Novelle: Die bauliche Veränderung ab 12-2020
Durch die am 01. Dezember 2020 in Kraft getretene novellierte Fassung des Wohnungseigentumsgesetzes haben sich Änderungen an der Zulässigkeit und Kostenverteilung von baulichen Veränderungen ergeben.
Maßnahmen, die über eine ordnungsgemäße Erhaltung (bisher als Instandhaltung und Instandsetzung bezeichnet) hinausgehen, werden nun einheitlich als bauliche Veränderung definiert.
„WEG-Novelle: Die bauliche Veränderung ab 12-2020“ weiterlesenErleichterungen für Barrierereduzierung, Elektromobilität und Einbruchschutz
Im Dezember 2020 tritt voraussichtlich nicht nur für Eigentümer, sondern auch für Mieter eine Erleichterung für bestimmte bauliche Veränderungen in Kraft.
„Erleichterungen für Barrierereduzierung, Elektromobilität und Einbruchschutz“ weiterlesenKeine Mieterschutzverordnung für Aachen
Seit dem 01.07.2020 gilt keine Beschränkung mehr für die Miethöhe bei Neuvermietung auf maximal 10% über der ortsüblichen Miete (§ 556d BGB), da Aachen nach der aktuellen Rechtsverordnung nicht mehr zu den Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt zählt.
Außerdem liegt die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen wieder bei den gesetzlichen 20% innerhalb von 3 Jahren nach § 558 BGB.
Die Kündigungssperrfrist wegen Eigenbedarf zum Schutz von Mietern nach der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen beträgt nun nach § 557a BGB wieder 3 Jahre.
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