Schall und Rauch… Grillparty ohne Reue

Nicht nur durch Mietvertrag oder Hausordnung kann das Grillen reglementiert sein. Auch im eigenen Heim und Garten können sich Streitfälle aus „Schall und Rauch“ ergeben. In dem Fall könnte ein Verstoß gegen das Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG) bzw. das Landes-Immissionsschutzgesetz vorliegen und ebenfalls für Ärger mit der Nachbarschaft sorgen.

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