Bis zum 31.10.2022 müssen alle Grundstückseigentümer eine Feststellungserklärung zur Neufestsetzung der Grundsteuer über das Online-Finanzamt ELSTER abgeben.
- 2023 bearbeitet die Finanzverwaltung die eingereichten Feststellungserklärungen
- 2024 ist zur Anpassung der Hebesätze durch die Kommunen gedacht
- 2025 erfolgt erstmals die Erhebung der Grundsteuer auf Grundlage der neuen Grundsteuerwerte
Eine ausführliche Hilfe in Form einer Klickanleitung zur Grundsteuerreform gibt es hier als pdf .
Die Finanzverwaltung hat hierzu auch ein YouTube-Video bereitgestellt