Grundsteuerreform -> Hilfe zur Meldung über ELSTER

Bis zum 31.10.2022 müssen alle Grundstückseigentümer eine Feststellungserklärung zur Neufestsetzung der Grundsteuer über das Online-Finanzamt ELSTER abgeben.

  • 2023 bearbeitet die Finanzverwaltung die eingereichten Feststellungserklärungen
  • 2024 ist zur Anpassung der Hebesätze durch die Kommunen gedacht
  • 2025 erfolgt erstmals die Erhebung der Grundsteuer auf Grundlage der neuen Grundsteuerwerte

Eine ausführliche Hilfe in Form einer Klickanleitung zur Grundsteuerreform gibt es hier als pdf .

Die Finanzverwaltung hat hierzu auch ein YouTube-Video bereitgestellt

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