Fernsehversorgung selbst in die Hand nehmen…

Können Vermieter zukünftig die zentrale Fernsehversorgung noch über die jährliche Nebenkostenabrechnung auf ihre Mieter umgelegen? Um diese Frage geht es in der Politik gerade im Rahmen der Verabschiedung des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG).

Trotz kritischer Stellungnahme des Bundesrats, endet nach den Vorstellungen der Bundesministerien für Wirtschaft und Energie (BMWI) sowie Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) spätestens nach 2 Jahren die zentrale Fernsehversorgung über die Vermieter oder Eigentümergemeinschaften. Durch die Streichung des sogenannten Nebenkostenprivilegs (Umlagefähigkeit über die Betriebskosten) sollen Mieter um rd. 120,00 € pro Jahr entlastet werden, um dann den Fernsehempfang selber über z.B. DVB-T2, Web- oder IP-TV organisieren zu können.

Möglicherweise gibt es aktuell Doppelbelastungen, weil inzwischen einige Haushalte das Fernsehprogramm bereits über ihre Breitbandtarife der Telekom, Vodafone, 1&1 etc. beziehen. 

Alle anderen Nutzer des klassischen Kabelfernsehanschlusses werden nach Einschätzung der Verbraucherzentrale mit einer Verteuerung von maximal 2-3 € / Monat rechnen müssen. Beim Umstieg auf andere Empfangsmethoden ist unter Umständen die Anschaffung von neuen oder zusätzlichen Empfangsgeräten notwendig.

Personen, die Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beziehen, profitieren bei der zentralen TV-Versorgung aktuell noch davon, dass die TV-Kosten im Rahmen der Nebenkosten zusätzlich übernommen werden. Wenn die Fernsehversorgung nicht mehr in den Nebenkosten enthalten ist, muss die TV-Versorgung vom Regelsatz finanziert werden. 

Sollte die neue Regelung dieses Jahr in Kraft treten, ist zu erwarten, dass sogenannte Medienberater an der Haustür oder am Telefon mit der Abschaltung des Fernsehempfangs drohen, um im Auftrag des Kabelnetzbetreibers auf Provisionsbasis neue Verträge abzuschließen.

Insbesondere ältere oder unsichere Nachbarn und Familienangehörige sollten schon heute davor gewarnt werden, voreilig neue Verträge abzuschließen. Falls unerwartet eine Auftragsbestätigung im Briefkasten landet, kann der Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden.

Wir werden in den kommenden Eigentümerversammlungen den TV-Empfang thematisieren, so dass die Eigentümer entscheiden können, ob sie die zentrale Fernsehversorgung auch ohne Kostenumlage aufrecht erhalten möchten oder zukünftig jeder Bewohner eigene Verträge abschließen muss.

Informationsquellen:

%d Bloggern gefällt das: