Volkszählung Zensus2021

Zum Stichtag 16.05.2021 findet die nächste Volkszählung statt. Das statistische Landesamt erhebt dann neben den Daten der Bevölkerung auch Gebäude- und Wohnungsdaten. Gegenüber 2011 werden nun zusätzliche Daten abgefragt, die ein detailliertes Bild von Angebot und Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt liefern sollen. Der Einfluss von Wohnungsgröße und Baualter soll dabei ebenfalls aufgezeigt werden können.

Gemäß § 10 ZensG werden folgende Daten erhoben:

Gebäudedaten:
a) Gemeinde, Postleitzahl und amtlicher Gemeindeschlüssel,
b) Art des Gebäudes,
c) Eigentumsverhältnisse,
d) Gebäudetyp,
e) Baujahr,
f) Heizungsart und Energieträger,
g) Zahl der Wohnungen
.

Wohnungsdaten:
a) Art der Nutzung,
b) Leerstandsgründe,
c) Leerstandsdauer,
d) Fläche der Wohnung,
e) Zahl der Räume,
f) Nettokaltmiete.

Bewohnerdaten:
1. Familienname, frühere Namen, Vornamen und Anschrift der Auskunftspflichtigen,
2. Kontaktdaten der Auskunftspflichtigen oder einer anderen Person, die für Rückfragen zur Verfügung steht,
3. Namen und Vornamen von bis zu zwei Personen, die die Wohnung nutzen,
4. Zahl der Personen, die in der Wohnung wohnen,
5. Straße, Hausnummer und Anschriftenzusätze der Wohnung.

Im Rahmen seines Auswahlermessens wendet sich das Statistische Landesamt hierzu vorab an die Verwalter, um abzufragen, ob diese die geforderten Daten vollumfänglich für das gesamte Objekt liefern können. Je nach Umfang der Verwaltungstätigkeit (WEG-, Sondereigentums- oder Hausverwaltung) liegen dem Verwalter jedoch nicht alle Informationen vor. Insbesondere der WEG-Verwalter muss dann die Kontaktdaten der einzelnen Eigentümer benennen. Eine gesplittete Übermittlung von Gebäude-, Wohnungs- und Bewohnerdaten ist aus technischen und organisatorischen Gründen von den Statistischen Landesämtern nicht vorgesehen. So dass dann jeder einzelne Wohnungseigentümer seinerseits auch alle Gebäudedaten zusammenstellen und an das Statistische Landesamt weiterleiten muss.

Der Verwalter informiert seine Kunden im Rahmen der kommenden Eigentümerversammlungen über das Verfahren und unterstützt das Statistische Landesamt bei der Vorerhebung (Bestandslisten und Anschriften der Wohnungseigentümer). 

Für die Eigentümer könnte der Verwalter zusätzlich die vollständigen Gebäudedaten im abgefragten Format zusammenstellen und ihnen diese rechtzeitig vor dem Zensusstichtag zur Verfügung stellen, damit jeder diese Daten nur noch in den Fragebogen übertragen muss. 

Alternativ könnte der Verwalter alle fehlenden Informationen bei den Eigentümern anfordern und diese dann insgesamt für das komplette Gebäude an das Statistische Landesamt weiterleiten. Hierfür wäre der Verwalter jedoch auf die fristgerechte Mitwirkung der einzelnen Eigentümer im Rahmen der Vorerhebung angewiesen. Dies kann bei fehlenden oder unklaren Angaben jedoch zu erhöhtem Verwaltungsaufwand bis hin zur Unmöglichkeit führen.

Update vom 05.09.2020:

Aus Zensus 2021 wird Zensus 2022

Als Folge der Corona-Pandemie wurde der Stichtag der Volkszählung auf den 15. Mai 2022 verschoben. Das entschied das Bundeskabinett am 05.09.2020.

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