Was sich in der Überschrift wie selbstverständlich liest, musste tatsächlich gestern vom Landgericht Aachen entschieden werden.
Nachdem das Amtsgericht Eschweiler einem Makler den Provisionsanspruch zugesprochen hat, obwohl er dem (späteren) Käufer nicht einmal die Adresse der angebotenen Immobilie mitgeteilt hat, war genau dies ein Hauptkriterium, warum das Landgericht Aachen einen Maklervertrag als nicht gegeben wertete.
Hier geht’s zur Vorgeschichte.
Es wäre sicher einfach, wenn ich zukünftig meine Provision auf diese Art verdienen könnte. Lieber ist mir aber, ich verdiene sie durch echte Leistung! Der Makler behauptete, der Käufer hätte ihn gezielt und böswillig umgehen wollen, konnte dies aber nicht beweisen. Dabei hat der Makler den Kunden satte 4 Wochen ohne jegliche Reaktion auf seine Anfrage gelassen. Wen wundert es, dass sich ungeduldige Interessenten dann anderweitig um Kontaktmöglichkeiten bemühen. Nachweislich hat der Makler dem Interessenten (und späteren Käufer) erst die Adresse der Immobilie mitgeteilt, als dieser bereits mit der Verkäuferin in Verhandlungen stand.
Mein Tipp an den Makler: Auf Kundenanfragen frühzeitig reagieren und mit den Interessenten in eine Kommunikation treten.