Scheidung und Unterhalt: Wohnwert der eigengenutzten Immobilie als Einkommen

Eine Scheidung ist immer ein trauriges Thema. Und wenn es dann um Unterhalt geht, wird es meist noch unangenehmer.

Das eigene Heim spielt dabei auch häufig eine wesentliche Rolle. Ist die Immobilie abgezahlt oder bleibt einer der Partner in der Wohnung oder im Haus wohnen?

Mietfreies Wohnen im eigenen Heim ist jedenfalls als Wohnvorteil zu werten und im Sinne des Unterhaltsrechts als Einkommen anzurechnen. Gegengerechnet werden können selbstverständlich Instandhaltungskosten und nicht umlagefähige Kosten ( § 556 Abs. 1 BGB und §§ 1, 2 BetrKV). Auch Zinsen eines laufenden Darlehensvertrages werden angerechnet. Tilgungsanteile, die nach Zustellung des Scheidungsantrags anfallen, können nicht auf den Wohnvorteil angerechnet werden. Sie dienen meist der Vermögensbildung eines Partners und können deshalb oft als ergänzende Altersvorsorge angerechnet werden.

Wenn es nicht möglich oder zumutbar ist, die Wohnung aufzugeben, kann in manchen Fällen statt dem vollen Wohnwert auch die ersparte Miete angesetzt werden.

Neben der Bewertung des Marktwertes (Verkehrswert) zum Verkauf einer Immobilie kann somit im Falle einer Scheidung auch die Ermittlung des Mietwertes notwendig werden.

Alle Regelungen zur Berechnung des Einkommens ab 01.01.2020 finden Sie hier in den Unterhaltsleitlininien der Familiensenate des OLG Köln.

Landgericht Aachen: ohne Objektanschrift kein Provisionsanspruch

Was sich in der Überschrift wie selbstverständlich liest, musste tatsächlich gestern vom Landgericht Aachen entschieden werden.

Nachdem das Amtsgericht Eschweiler einem Makler den Provisionsanspruch zugesprochen hat, obwohl er dem (späteren) Käufer nicht einmal die Adresse der angebotenen Immobilie mitgeteilt hat, war genau dies ein Hauptkriterium, warum das Landgericht Aachen einen Maklervertrag als nicht gegeben wertete. „Landgericht Aachen: ohne Objektanschrift kein Provisionsanspruch“ weiterlesen

Bestanden! Eine neue Immobilienkauffrau in Aachen

Gerade rechtzeitig vor Weihnachten hat unsere Frau Wilden erfahren, dass sie die schriftliche Prüfung zur Immobilienkauffrau bestanden hat. Stolz gratulieren  wir ganz herzlich zur Gesamtnote „GUT“.

Mit der mündlichen Abschlussprüfung am heutigen Tag ist die letzte Hürde genommen und eine neue Immobilienkauffrau ausgebildet. Damit dürfte ein guter Jahresbeginn dokumentiert sein.

Frau Wilden war in 2,5 Jahren Ausbildungszeit in der Buchhaltung, Vermietung und Verwaltung eingesetzt. Nun wird sie unsere Objektbetreuer Frau Eißrich und Frau Naumann weiter unterstützen.

Vielen Dank und weiterhin alles Gute und Erfolg.

 

Anzahl der Immobilienangebote und deren Aussagekraft

Wert Ihrer Immobilie

Jedem, der sich für Immobilien interessiert, ist aufgefallen, dass die Nachfrage größer ist als das Angebot. Und wer sein Haus oder seine Wohnung nicht selber verkaufen oder vermieten möchte, macht sich auf die Suche nach einem Makler. Zur besseren Preiseinschätzung recherchieren Eigentümer häufig, was an vergleichbaren Angeboten in den bekannten Immobilienportalen beworben wird. Vielleicht sucht man auch dort nach einem Makler zum Verkauf der eigenen Immobilie. Auf mich werden Sie dann z.B. heute allerdings nicht aufmerksam. „Anzahl der Immobilienangebote und deren Aussagekraft“ weiterlesen

20 Jahre bei Rössler Immobilien: Mein persönlicher, kleiner Rückblick

Jubiläum 2018 35+20

Zusammen mit dem neuen Jahr erlebe ich mein 20jähriges Jubiläum bei der Firma Rössler Immobilien.

Und wie es dazu kam, habe ich tatsächlich noch in meinen Unterlagen gefunden:

„20 Jahre bei Rössler Immobilien: Mein persönlicher, kleiner Rückblick“ weiterlesen

Richtlinien zur Bewertung von Immobilien und Grundstücken

Bewertungsrichtlinien

Für die Bewertung von Immobilien gibt es seit der Einführung der ImmoWertV (Immobilienwertermittlungsverordnung) im Jahre 2010 unterschiedliche Richtlinien als Ersatz der entsprechenden Regelungen der damals nicht überarbeiteten, und heute noch geltenden Wertermittlungsrichtlinien (WertR 2006): „Richtlinien zur Bewertung von Immobilien und Grundstücken“ weiterlesen

Was ändert sich bei Aufträgen ab 2018 (Das neue Bauvertragsrecht)

Baustelle

Konnte man bis dato einen Handwerkerauftrag nach VOB oder nach BGB erteilen, sind nun weitere Vertragsarten (Bauvertrag und Verbraucherbauvertrag) nach BGB vorgesehen.

Aber nicht nur für Handwerkeraufträge, auch für jede andere Art eines Werkvertrags, ergeben sich Änderungen.
„Was ändert sich bei Aufträgen ab 2018 (Das neue Bauvertragsrecht)“ weiterlesen

Notebook, Tablet, Convertible & Co – kombinierter Einsatz im Büro und unterwegs

Samsung Galaxy Book als Desktop-Rechner

Einige Arbeitsplätze möchten wir so ausstatten, dass man sowohl stationär im Büro aber auch mobil bei Terminen (Besichtigungen, Abnahmen, Übergaben, Objektbegehungen, etc.) bequem arbeiten kann. „Notebook, Tablet, Convertible & Co – kombinierter Einsatz im Büro und unterwegs“ weiterlesen

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