Viel zu tun in der Vermietung…

Abnahmen, Übergaben, Besichtigungen, eMail-Anfragen, Telefonanfragen und zwischendurch noch die Akten abarbeiten… Viel zu tun für unsere Frau Jacobi diese Woche. Vielen Dank 😊 

BGH zur formell (nicht) ordnungsgemäßen Nebenkostenabrechnung

Die Angaben in der Betriebskostenabrechnung müssen es dem Mieter ermöglichen, die zur Verteilung anstehenden Kostenpositionen zu erkennen und den auf ihn entfallenden Anteil an diesen Kosten gedanklich und rechnerisch nachzuprüfen.

Es ist unerheblich, dass im weiteren Verlauf dann die Beträge der Kostenpositionen in unterschiedlich benannte Rubriken geordnet werden, ohne dabei die Kostenpositionen selbst nochmals zu beschreiben. Dieser Einwand wurde zuvor vom Landgericht anerkannt. Dies hat der Bundesgerichtshof in seinem aktuellen Urteil vom 19.07.2017 unter VIII ZR 3/17 nicht anerkannt und die Nebenkostenabrechnung als formell ordnungsgemäß bestätigt.

Kritischer ist der BGH bei der Auflistung der einzelnen Positionen. Nach der Entscheidung vom 24.01.2017 unter VIII ZR 285/15 hielt der Bundesgerichtshof eine Mieterabrechnung für formell nicht ordnungsgemäß, in der z.B. Grundsteuer und Straßenreinigungsgebühren in einer Position zusammengefasst waren.

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