Mietpool wieder attraktiver

Kapitalanleger sehen zunehmend die Vorteile einer Mietpoolmitgliedschaft.

Die Gesellschaft vereinnahmt alle Mieten und trägt alle Kosten. Der Überschuss abzüglich der Verwaltungs- und Vermietungskosten wird auf alle Mitglieder gleichmäßig entsprechend der Größenanteile verteilt.
Somit trägt der einzelne Eigentümer kein Leerstandsrisiko und auch evtl. Reparaturen und Vermietungskosten müssen nicht vom einzelnen Eigentümer getragen werden. Seit der Einführung des Bestellerprinzips dürfen die Vermietungskosten nur noch in wenigen Ausnahmefällen einem Mieter in Rechnung gestellt werden.Die Einnahme kann durchaus mit der Rendite einer Fondsgesellschaft verglichen werden, da auch hier für den Eigentümer kein Verwaltungsaufwand entsteht. Die Jahresabrechnung des Mietpools kann als Einnahme aus Vermietung und Verpachtung in die Steuererklärung eingesetzt und muss ggf. nur noch um Finanzierungs- und Reisekosten ergänzt werden. Im Gegensatz zu Fondsanteilen erlangt man beim Mietpool dinglich gesichertes, grundbuchlichtes Eigentum.

Wir verwalten zwei Mietpoolgesellschaften (1x Seniorenzimmer und 1x Studentenzimmer), für die wir inzwischen eine Warteliste mit Kaufinteressenten eingerichtet haben.

Bei Interesse oder Fragen kontaktieren Sie uns unverbindlich.

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