Grunderwerbsteuer vs. Bestellerprinzip

Es ist schon beachtlich dass der Gesetzgeber darüber nachdenkt, das Bestellerprinzip nun auch auf den Immobilienverkauf auszuweiten. (Bisher gilt die Regelung nur bei der Wohnraumvermietung.)

Nun will er sich zu Lasten anderer für Käuferinteressen einsetzen. Was dann passiert, dürfte jedem klar sein. Der Verkäufer wird die zusätzliche Belastung über den Kaufpreis kompensieren. Gut für die Länder, denn durch höhere Kaufpreise steigen auch die Einnahmen an der Grunderwerbsteuer. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, oder wie heißt das Sprichwort?

Was viele Käufer auch nicht wissen ist, dass genau dieser Gesetzgeber die Erwerbsnebenkosten durch Erhöhung der Grunderwerbsteuer von 0% auf 2% , dann 3,5%, 5% und zuletzt zum 01.01.2015 auf nunmehr 6,5% für Käufer erhöht hat. Und das in Zeiten sowieso steigender Kaufpreise. Auch hier nur ein (un)günstiger Zufall?

Im Jahr 2006 hatte der Staat sich auch schon vom Modell der Eigenheimzulage verabschiedet. Hier gab es zuletzt bei Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum für einen Zeitraum von 8 Jahren jährliche Zuschüsse in Höhe von 1.250 + 800 € für pro Kind. Warum wird das nicht wieder eingeführt?

Ich bin seit 1991 in dem Tätigkeitsfeld beschäftigt aber die Provisionen liegen zumindest in den Unternehmen, die ich kennengelernt habe, unverändert bei 3% für Käufer und Verkäufer. Auch hier war es allein die Gesetzgebung, die diesen Satz durch Erhöhung der Mehrwertsteuer im Laufe der Zeit von ursprünglich 3,42% auf inzwischen 3,57% des Kaufpreises verteuert hat.Kostenentwicklung Käufer

Kostenentwicklung Käufer

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